Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
FÜR WEN GELTEN DIE ALLGEMEINEN GESCHÄFTSBEDINGUNGEN?
Die nachstehenden allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Rechtsgeschäfte der Naturheilpraxis Eberswalde in Eberswalde, nachfolgend »Veranstalter« genannt, mit Ihrem Vertragspartner, nachfolgend »Teilnehmer« genannt. Abweichende allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden gelten nicht.
§1 ANMELDUNG, VERTRAG
Die Anmeldung erfolgt über das Buchungsformular. Wenn der Teilnehmer einen Termin bucht, bekommt er vom Veranstalter eine E-Mail-Bestätigung und ist vorläufig angemeldet. Die Rechnung wird unverzüglich als E-Mail-Anhang zugesendet. Sobald die Rechnung für den Fastenurlaub beglichen wurde, ist die Anmeldung verbindlich.
Der Veranstalter empfiehlt den Teilnehmern, eine Reiserücktrittsversicherung abzuschließen. Die Teilnehmergebühr ist auf folgendes Konto zu überweisen:
Name: Corinne Hassan
Bank: Sparkasse Barnim
IBAN: DE87 1705 2000 1110 2831 10
BIC: WELADED1GZE
§2 LEISTUNG
Der Umfang der vertraglichen Leistung und die Höhe der Vergütung ergeben sich aus der Leistungsbeschreibung des jeweiligen Angebots, sowie aus der schriftlichen Buchungsbestätigung.
Anreise und Abreise ist nicht Bestandteil des Seminars und erfolgt auf eigene Kosten.
Leistungen, die von dem Teilnehmer während der Veranstaltung nicht in Anspruch genommenen werden, bedingen keinen Anspruch auf anteilige Rückerstattung der Vergütung.
Programmänderungen begründen keine Ersatzforderungen.
Ohne vollständige Zahlung des Seminarpreises vor Beginn der Fastenwoche(n) besteht kein Anspruch auf Erbringung der Leistung.
§3 RÜCKTRITT DURCH DEN KUNDEN
Mit der vorläufigen Anmeldung ist der Teilnehmer bis auf Weiteres auf der Teilnehmerliste für die gewünschte Fastenwoche. Er kann sich jederzeit ohne Angabe von Gründen von der Liste streichen lassen.
Eine verbindliche Anmeldung erfolgt durch die Begleichung der Teilnehmergebühr. Eine Rückerstattung der Teilnehmergebühr ist nicht möglich. »Fastenwandern in Eberswalde« ist ein Dienstleistungsunternehmen im Zusammenhang mit Freizeitbetätigungen mit spezifischer Terminvergabe. Dadurch besteht nach §312g Abs. 2 Nr. 9 BGB kein Widerrufsrecht seitens des Kunden.
Sollte der Teilnehmer von der Fastenwoche zurücktreten, kann er den Kurs jederzeit in den nächsten 2 Jahren kostenlos nachholen. Alternativ kann der Teilnehmer seine Teilnahme weiter verschenken. Die bereits bezahlte Teilnahme kann also auf eine andere Person übertragen werden.
§4 RÜCKTRITT DURCH DEN VERANSTALTER
Fällt eine Veranstaltung wegen Nichterreichen der Mindestteilnehmerzahl von 4 Teilnehmern aus, so wird der Teilnehmer spätestens eine Woche vor Veranstaltungsbeginn darüber informiert. Ist kurzfristig die Voraussetzung für eine Nichtdurchführbarkeit der Veranstaltung eingetreten (z.B. Krankheit), hat der Veranstalter die Teilnehmer unverzüglich davon in Kenntnis zu setzen.
Der Teilnehmer erhält den bereits bezahlten Seminarpreis zurück.
Ein Vertrag kann fristlos gekündigt werden, wenn ein Teilnehmer ungeachtet einer schriftlichen Abmahnung durch den Kursleiter die Veranstaltung nachhaltig stört und sich so vertragswidrig verhält, dass eine sofortige Kündigung gerechtfertigt ist.
§5 KÖRPERLICHE ANFORDERUNGEN
Das Fastenwandern dient der Gesundheitsvorsorge und ist für Gesunde gedacht. Es ist demnach kein Heilfasten im klinischen Sinne unter ärztlicher Leitung. Voraussetzung für die Teilnahme beim Fastenwandern ist somit die gesundheitliche Eignung des Teilnehmers für das Fasten und für die Wanderung (täglich ca. 3 Stunden). Diese Eignung wird vor Ort nicht überprüft. Jeder Teilnehmer erklärt mit der Anmeldung, dass er gesund ist (insbesondere nicht an einer Essstörung, an einem krankhaften Über- oder Untergewicht oder an einer Suchtkrankheit leidet), in eigener Verantwortung an der Fastenwoche teilnimmt und über 18 Jahre alt ist. Im Zweifel hat er vorher seinen Arzt zu konsultieren.
Eine Pflicht zum Einschreiten des Veranstalters besteht nur dann, wenn die fehlende Eignung offensichtlich ist.
Für mögliche Unfälle bei der Wanderung besteht Unfallversicherungsschutz.
Der Teilnehmer hat keinen Anspruch auf Rücksichtnahme, die eine Beeinträchtigung des Verlaufs der Veranstaltung für Mitteilnehmer bedeuten würde.
§6 HAFTUNG, HAFTUNGSBESCHRÄNKUNG, VERJÄHRUNG
Jeder Teilnehmer erklärt mit der Anmeldung, dass er selbst die volle Verantwortung für sein eigenes Handeln während der gesamten Veranstaltung trägt, dass er ausreichend versichert ist.
Der Veranstalter haftet für die ordnungsgemäße Erbringung der vertraglich vereinbarten Betreuung.
Ein für den Fall schuldhafter Vertragsverletzung des Veranstalters dem Teilnehmer zustehender Anspruch auf Schadensersatz wird zugunsten des Veranstalters dahingehend begrenzt, dass der Veranstalter haftet,
1. in voller Schadenshöhe nur bei grobem Verschulden von ihm oder seiner leitenden Angestellten,
2. dem Grunde nach, bei jeder schuldhaften Verletzung wesentlicher Vertragspflichten;
3. außerhalb solcher Pflichten dem Grund nach nur für grobes Verschulden einfacher Erfüllungsgehilfen;
4. Der Höhe nach haftet der Veranstalter im Falle 2. und 3. nur auf Ersatz des typischerweise vorhersehbaren Schadens.
Vorstehende Haftungsbeschränkungen gelten nicht, soweit es um die Verletzung von Körper, Leib und Leben geht.
Ansprüche des Teilnehmers verjähren innerhalb von 12 Monaten nach Kursende. Von der Verjährung ausgenommen sind Schadensersatzansprüche aufgrund grob fahrlässiger oder vorsätzlicher Handlung, hier gilt die gesetzliche Verjährung. Gewährleistungsansprüche (Nachbesserung, Minderung, Kündigung und Schadenersatz) sowie deliktische Ansprüche sind von dem Teilnehmer innerhalb eines Monats nach der vertraglich vorgesehenen Beendigung der Fastenwoche unter der Adresse:
Naturheilpraxis Eberswalde
Corinne Hassan – Heilpraktikerin
Wiedemannstrasse, 29
16225 Eberswalde
Tel.: +49 176 47640047
info@fastenwandern-eberswalde.de
Nach Ablauf dieser Frist kann ein Teilnehmer diese Ansprüche nur geltend machen, wenn er ohne Verschulden an der Einhaltung der Frist gehindert war und nach Wegfall des Hinderungsgrundes die Geltendmachung der Ansprüche unverzüglich nachgeholt hat.
§7 VERSICHERUNG
Bei Schwierigkeiten bei der Anreise – z. B. Flugausfälle, Streiks etc. – entstehen auch bei nicht angetretenen Reisen die Kosten für die Fastenwoche. Ebenso bei Ausfall durch Krankheit. Bitte schließen Sie für diese Fälle eine entsprechende Reiseversicherung ab, da diese nicht im Preis enthalten ist.
§8 SCHLUSSBESTIMMUNGEN
Die AGB gelten für Veranstaltungen in Eberswalde. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG). Gerichtsstand ist Stuttgart, soweit dies rechtlich zulässig vereinbart werden kann.
Sollte eine Bestimmung dieses Vertrages ganz oder teilweise nicht rechtswirksam oder nicht durchführbar sein oder werden, so soll hierdurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen dieses Vertrages nicht berührt werden. Eine unwirksame Bestimmung soll einvernehmlich durch eine solche wirksame Bestimmung ersetzt werden, welche der ursprünglichen Absicht der Parteien wirtschaftlich so weit wie möglich gleichkommt. Das Gleiche gilt im Falle einer Regelungslücke.
Nebenabreden zu diesem Vertrag bestehen nicht. Änderungen und/oder Ergänzungen bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch für einen Verzicht auf das Schriftformerfordernis selbst.